Kunden haben sich beschwert, dass Positionstexte (untergeordnete Textzeilen) in der E-Rechnung fehlen. Gemeldet wurde das über Marcel Sieper.
im 2026-08-10 PFM factory Fachmeeting wurde festgehalten, dass Kunden beim Versand auffällt, dass bestimmte Felder nicht übergeben werden. Viele dieser Felder sind laut BMF-Spezifikation nur „Kann-Felder“. Die XML-Struktur sieht Knoten dafür vor, die Microsoft-Lösung befüllt sie aber nicht.
In der KUMAVISION Base werden positionsbezogene Texte über eine eigene KUMAVISION-Lösung abgebildet. Der Microsoft-Standard berücksichtigt diese Texte beim Erzeugen der E-Rechnung nicht.
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, untergeordnete Textzeilen in die E-Rechnung zu übertragen. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Finanzverwaltung eindeutig erkennbar bleibt.
Sollen zusätzliche Texte zu einer Abrechnungsposition mitgegeben werden, müssen sie in die Felder der abrechenbaren Hauptposition gemappt werden:
BT-153 – Artikelname („Kurztext“)
BT-154 – Artikelbeschreibung, optional („Langtext“)
Eigene Textzeilen ohne Preis bzw. mit Nullpreis sind wegen der Validierungsregeln keine saubere Lösung.
Die Positionstexte aus der KUMAVISION Base werden optional und einstellbar in BT-154 der zugehörigen Rechnungsposition zusammengefasst und so in die E-Rechnung übernommen.
Mögliche Einstellungen (Diskussionsgrundlage):
Aktivierung je Debitor und/oder je Belegsendeprofil / E-Belegformat
Auswahl, welche Textarten übernommen werden (z. B. Vortext, Nachtext, Set- oder Bundle-Bestandteile)
Behandlung der Feldlänge: kürzen oder umbrechen, Trennzeichen beim Zusammenfassen
Gilt für XRechnung (UBL/CII) und ZUGFeRD
Eindeutigkeit für den Rechnungsempfänger: Bei erklärungsbedürftigen Leistungen (z. B. Anlagenbau, Dienstleistungen) kann der Empfänger die Rechnung mit detaillierten Angaben besser mit der Bestellung abgleichen, auch automatisiert.
Set-Artikel rechtssicher darstellen: Gratisbeigaben oder Bestandteile eines Bundles, die nicht als eigene Nullpreis-Zeile übergeben werden können, lassen sich in der Beschreibung der Hauptposition nachvollziehbar dokumentieren (z. B. „inklusive Artikel X“).
Nutzen: Echter Mehrwert gegenüber dem reinen Microsoft-Standard, der das nicht kann.
Weniger Reklamationen und weniger Supportaufwand in laufenden Projekten.
Eine Umsetzung ausschließlich für ZUGFeRD und XRechnung sehen wir kritisch, da dabei das Peppol-Format nicht berücksichtigt wird. Wir haben keinen Einfluss darauf, in welchem Format ein Kunde seine E-Rechnung versendet bzw. versenden muss.
Der Business Term BT-154 (Description) wird in der Microsoft-Peppol-Implementierung bereits für die Positionsbeschreibung verwendet. In der XRechnung wird an dieser Stelle die „Beschreibung 2“ ausgegeben. Aktuell wird BT-154 lediglich in der ZUGFeRD-Implementierung nicht belegt.
Der XML-Knoten ist damit bereits für bestehende Anwendungsfälle vorgesehen. Eine zusätzliche Nutzung für Positions-, Vor- oder Nachtexte würde zu einer fachlichen Überlagerung der Inhalte führen.
Bei der Übernahme von Vor- und Nachtexten ist außerdem zu berücksichtigen, dass eine vorhandene HTML-Formatierung in der E-Rechnung nicht vollständig abgebildet werden kann. Viele Kunden verwenden dort komplexe Strukturen, Aufzählungen oder Formatierungen, die bei der Überführung in XML ganz oder teilweise verloren gehen.
Darüber hinaus kann nicht sichergestellt werden, dass beliebig lange Texte von allen Empfängersystemen verarbeitet oder dargestellt werden. Aus diesem Grund sollte eine mögliche Übernahme von Texten auf eine definierte Zeichenanzahl begrenzt werden. Ebenso gibt es keine Gewähr, dass Zeilenumbrüche oder Formatierungen in der Darstellung beim Empfänger erhalten bleiben.
Bundles der KUMAVISION Base lassen sich über BT-154 nicht sinnvoll abbilden. Die Bundle-Summenzeile enthält keine steuerrelevanten Informationen. Diese befinden sich ausschließlich auf den zugehörigen Detailzeilen. Abweichungen zur Bundle-Gesamtsumme werden über Zeilenrabatte auf den Detailzeilen dargestellt.
Die Bundle-Summenzeile dient daher lediglich der visuellen Darstellung im gedruckten Beleg. Da E-Rechnungen auf der Übermittlung und Validierung der steuerrelevanten Positionsdaten basieren, müssen die Detailzeilen übergeben werden.
Auch Überschriften, Strukturzeilen oder Zwischensummen sind in BT-154 fachlich nicht geeignet. Die Informationen würden lediglich als Freitext innerhalb einer einzelnen Rechnungsposition erscheinen und die eigentliche Belegstruktur nicht nachvollziehbar abbilden.