Es sollte eine Dublettenprüfung auf die Externe Belegnummer im VK-Auftrag geben. Bei der Eingabe der Externen Belegnummer soll geprüft werden, ob diese Nummer für diesen Debitor in den laufenden oder archivierten Verkaufsaufträgen bereits vorhanden ist. Wenn ja, soll eine Hinweismeldung ausgegeben werden.