In diversen Projekten sind mir bereits "Mindermengenzuschläge" untergekommen. Was die Kunden damit immer gemeint haben sind Zuschläge, die automatisch in den VK-Beleg eingefügt werden, wenn ein bestimmter Auftragswert unterschritten wurde.
Diese Zuschläge sollten allgemein hinterlegt und für einzelne Debitoren übersteuert werden können. Solche diese Zuschläge sollten entweder als erstes in den Beleg eingefügt werden oder aber so berechnet werden, dass z.B. Frachtkosten nicht berücksichtigt werden.