Bei diversen Kunden, speziell deren Produkte in den B2C Markt gehen, ist es üblich nicht eine Aufschlagskalkulation auf den EK für die Preisfindung zu verwenden, sondern eine Abschlagskalkulation z.B. x% vom Empf. VK. Grundsätzlich sollte es möglich sein, auch von einem Basiswert eine Abschlagskalkulation durchzuführen. Dabei soll die Brechnung entweder von Empf. VK möglich sein oder auch von einer anderen Preisliste. Z.B. PL 2 wird mit -10% von PL1 berechnet.
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