Aktuell wird in der Miete der Standort für eine Miete in der Lief. an Adresse im Auftrag eingetragen. Für die bei Mietartikelstücklisten benötigte Umlagerung kann in der Einrichtung Momentan nur ein Lagerort (Kunde) hinterlegt werden. Dieser wird beim erzeugen der Umlagerung automatisch in den Umlagerungsauftrag übernommen. Für die Disposition ist aus dem Umlagerungsauftrag allerdings nicht ersichtlich, wohhin genau die Teile müssen bzw. von wo sie kommen. Daher soll beim erstellen die Lief. an Adresse aus dem Auftrag in die Umlagerungsaufträge Umlag. nach bzw. Umlag. von übernommen werden.
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